der TSG 1905 Steinbach e.V
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die beitragsverpflichtungen der Mitglieder gemäß § 7 der Satzung der Turn- und Sportgemeinde 1905 Steinbach e. V
§ 2 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschliesst die Höhe des Beitrages. Änderungen sind nur durch die Mitgliederversammlung möglich.
§ 3 Jahresbeiträge
Kinder / Jugendliche bis 21 Jahre | 34,- EUR |
Einzelbeitrag Passive | 30,- EUR |
Einzelbeitrag Aktive | 48,- EUR |
Erwachsene & 1 Kind / Ehepaaare | 62,- EUR |
Familienbeitrag einschl. Kinder unter 21 Jahren | 80,- EUR |
Der Stichtag der Beitragsklassen für Kinder / Jugendliche ist der Beginn des Geschäftsjahres ( 1. Jan ). Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich dem geschäftsführenden Vorstand mitzuteilen. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugaermächtigung im Monat April eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
§ 4 Abteilungsbeiräge
In einzelnen Abteilungen können bedingt durch erhöhte Kosten (Übungsleitervergütungen, Kosten Spielbetrieb u.a.) zusätzliche Abteilungsbeiträge erhoben werden. Die Höhe wird auf Vorschlag der Abteilung vom Vorstand genehmigt.
Fernwald, den 01.Jan. 2020
1. Vorsitzende 1. Kassenwart